Remedium Rückvergütung
Therapeutinnen und Therapeuten, die regelmässig Rezepturen zum Herstellen an Mixtura übermitteln, können eine Rückvergütung von bis zu 12 % erhalten.
Die Rückvergütung erfolgt gestaffelt:
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Ab einem Gesamtumsatz von CHF 1’000.– pro Jahr beträgt die Rückvergütung 6 %.
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Ab einem Gesamtumsatz von CHF 2’000.– erhöht sich die Rückvergütung auf 12 %.
Rückvergütungen beziehen sich ausschliesslich auf den Gesamtumsatz von individuell hergestellten Mischungen der Mixtura Naturheilkunde Drogerie und werden ab dem jeweils definierten Betrag berechnet.
Die Auszahlung erfolgt zweimal jährlich, jeweils im März und September, und wird direkt an die Therapeutin bzw. den Therapeuten überwiesen.
Bei Gemeinschaftspraxen wird der Gesamtumsatz der gesamten Praxis berücksichtigt.

